In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung müssen im Tarif Compact vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgt werden, soweit es dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Einholen der Weisung im Tarif Compact:
Die Weisungen des Versicherers müssen vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs vom Versicherungsnehmer eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgt werden, soweit es dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder verwerten, sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, wie Sie vorgehen sollen. Diese Weisungen holen Sie ein, wenn die Umstände es zulassen, und setzen sie um, soweit Ihnen das zumutbar ist. So ist sichergestellt, dass Sie im Sinne des Versicherers handeln.
Häufige Fragen
Wann müssen die Weisungen des Versicherers eingeholt werden?
Die Weisungen sind vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten.
Wer muss die Weisungen einholen?
Das Einholen der Weisungen obliegt dem Versicherungsnehmer.
Müssen die Weisungen immer befolgt werden?
Die Weisungen sind zu befolgen, soweit es dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.