In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Compact vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen – ein wichtiger Schritt nach einem Schaden.
Einholen der Weisung:
Die Weisungen des Versicherers müssen vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs vom Versicherungsnehmer eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgt werden, soweit es dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder verwerten, sollten Sie beim Versicherer nachfragen, wie weiter vorzugehen ist. Sofern es Ihnen möglich und zumutbar ist, holen Sie die Anweisungen ein und richten sich danach.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Weisung des Versicherers einholen?
Die Weisungen des Versicherers müssen vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten.
Muss ich die Weisungen des Versicherers befolgen?
Ja, die Weisungen sind zu befolgen, soweit es dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Wer muss die Weisung einholen?
Die Weisungen sind vom Versicherungsnehmer einzuholen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.