Bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact entscheidet das Verschulden über den Versicherungsschutz: Wer Pflichten vorsätzlich verletzt, verliert den Schutz, bei grober Fahrlässigkeit droht eine anteilige Leistungskürzung – doch es gibt Wege, den Schutz zu erhalten.
Verletzung der geregelten Pflichten:
- Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1. bis E.5. geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz.
- Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Weitere Voraussetzung bei Auskunfts- oder Aufklärungspflichten:
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Ob und in welcher Höhe die Kfz-Versicherung im Tarif Compact leistet, hängt davon ab, wie schwer eine Pflichtverletzung wiegt. Bei vorsätzlichem Verstoß entfällt der Schutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Kann der Versicherungsnehmer belegen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, bleibt der Schutz bestehen. Bei Auskunfts- oder Aufklärungspflichten kommt eine Leistungskürzung nur infrage, wenn zuvor in Textform darauf hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Pflichtverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1. bis E.5. geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz.
Was gilt bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Kann der Versicherungsschutz trotz Pflichtverletzung bestehen bleiben?
Ja. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Welche Voraussetzung gilt bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungspflicht?
Eine vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Dokumentversion: 2024.10