Wer bei der Janitos Versicherung eine Kfz-Versicherung im Tarif Compact abgeschlossen hat, kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an unterschiedlichen Gerichten geltend machen – etwa am Gericht des eigenen Wohnsitzes oder am Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers. Welche Wahlmöglichkeiten dem Versicherungsnehmer bei einer Klage offenstehen, zeigt dieser Überblick.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die den Versicherungsnehmer betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer den Versicherer verklagen, hat er die Wahl zwischen verschiedenen Gerichten. Er kann sich unter anderem an das Gericht an seinem eigenen Wohnort wenden oder an das Gericht am Sitz des Versicherers beziehungsweise der betreuenden Niederlassung. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bei welchem Gericht kann ich als Versicherungsnehmer klagen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können insbesondere beim Gericht des eigenen Wohnsitzes oder beim Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers geltend gemacht werden.
Kann ich an meinem Wohnort klagen?
Ja. Ansprüche können bei dem Gericht geltend gemacht werden, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist.
Ist auch das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann auch bei dem Gericht klagen, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die ihn betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10