Bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact kann der Versicherer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vor bestimmten Gerichten geltend machen. Entscheidend sind dabei der Wohnsitz des Versicherungsnehmers sowie – bei gewerblichem Vertragsabschluss – der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs.
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs des Versicherungsnehmers befindet, wenn er den Versicherungsvertrag für seinen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen hat.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer selbst Ansprüche aus dem Vertrag durchsetzen, stehen ihm bestimmte Gerichte zur Verfügung. In der Regel ist dies das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Wurde der Vertrag für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Betriebs in Betracht.
Häufige Fragen
Wo kann der Versicherer seine Ansprüche geltend machen?
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere beim Gericht geltend machen, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist.
Welches Gericht gilt bei einem gewerblichen Vertrag?
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag für seinen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann der Versicherer Ansprüche auch beim Gericht des Ortes geltend machen, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs befindet.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der Gerichte?
Nein. Die genannten Gerichte gelten „insbesondere“, es handelt sich also um eine beispielhafte Aufzählung.
Dokumentversion: 2024.10