In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact kann der Versicherer bei bestimmten Pflichtverletzungen rund um Rechtsstreitigkeiten leistungsfrei werden – etwa bei Betrugsabsicht oder bei Verletzung der Anzeige- und Prozessführungspflicht. Auch die Auswirkungen auf mitversicherte Personen sind klar geregelt.
E.6.5.1.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
E.6.5.2.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Anzeigepflicht nach E.2.3. oder seine Pflicht nach E.2.4, dem Versicherer die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des von ihm zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Pflichten mitversicherter Personen:
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Ausübung der Rechte:
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen:
Ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber kann sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs:
Laufzeit des Versicherungsvertrags
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt, um sich oder anderen einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, erhält für diesen Vorteil keine Leistung. Auch wer die Anzeige- oder Prozessführungspflicht missachtet und dadurch ein ungünstigeres Urteil verursacht, muss den Mehrbetrag selbst tragen. Bei mitversicherten Personen wirkt eine Leistungsfreiheit grundsätzlich auch ihnen gegenüber – in der Kfz-Haftpflicht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer bei einem rechtswidrigen Vermögensvorteil leistungsfrei?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Versicherer hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig von seiner Leistungspflicht frei.
Was passiert bei Verletzung der Anzeige- oder Prozessführungspflicht?
Führt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht nach E.2.3. oder der Pflicht nach E.2.4 zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die erheblich über die geschuldete Entschädigung hinausgeht, ist der Versicherer hinsichtlich des Mehrbetrags vollständig leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Gilt die Leistungsfreiheit auch für mitversicherte Personen?
Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei, gilt dies grundsätzlich auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Welche Ausnahme gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherer gegenüber mitversicherten Personen auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder ihm bekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu.