Bei der Ruheversicherung in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt und darf außerhalb nicht genutzt werden – sonst droht Leistungsfreiheit.
Pflichten während der Ruheversicherung:
Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen:
- in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage, Ausnahme: öffentliche Tiefgaragen) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Außerhalb dieser Räumlichkeiten darf das Fahrzeug nicht gebraucht werden.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach D.3. leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Ist das Fahrzeug ruhend versichert, soll es sicher untergestellt werden – etwa in einer Garage oder auf einem eingezäunten Grundstück. Es darf in dieser Zeit nicht gefahren oder außerhalb des geschützten Platzes abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert, dass der Versicherer im Schadenfall nicht zahlt.
Häufige Fragen
Wo muss das Fahrzeug während der Ruheversicherung abgestellt werden?
Das Fahrzeug muss nicht nur vorübergehend in einem Einstellraum (z.B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) abgestellt werden.
Zählt eine öffentliche Tiefgarage als zulässiger Einstellraum?
Nein, öffentliche Tiefgaragen sind ausdrücklich als Ausnahme genannt und gelten nicht als zulässiger Einstellraum.
Darf ich das Fahrzeug während der Ruheversicherung nutzen?
Außerhalb der vorgesehenen Räumlichkeiten darf das Fahrzeug nicht gebraucht werden.
Was passiert, wenn ich diese Pflicht verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach D.3. leistungsfrei.