Nach einer Außerbetriebsetzung greift bei der Janitos Versicherung im Kfz-Tarif Compact wieder der ursprüngliche Versicherungsschutz, sobald das Fahrzeug erneut zum Verkehr zugelassen wird. Wichtig ist dabei, dem Versicherer das Ende der Außerbetriebsetzung unverzüglich anzuzeigen.
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf.
Das Ende der Außerbetriebsetzung hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Melden Sie Ihr zeitweise abgemeldetes Fahrzeug wieder an, ist es automatisch wieder wie zuvor versichert. Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie den Versicherer ohne schuldhaftes Zögern über die Wiederanmeldung informieren.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach einer Wiederanmeldung?
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, also am Ende der Außerbetriebsetzung, lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf.
Muss ich die Wiederanmeldung dem Versicherer melden?
Ja. Das Ende der Außerbetriebsetzung hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Muss ich nach der Außerbetriebsetzung einen neuen Vertrag abschließen?
Nein. Mit der Wiederzulassung lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.