Bei der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif 90plus müssen eingereichte Kostenbelege bestimmte Angaben enthalten. So ist die Leistung oder Leistungsablehnung der GKV nachzuweisen und die Höhe angerechneter Selbstbehalte anzugeben.
Für die eingereichten Kostenbelege gelten folgende Bestimmungen:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wer Kostenbelege einreicht, sollte darauf achten, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darauf vermerkt hat, ob und in welcher Höhe sie geleistet oder die Leistung abgelehnt hat. Falls ein Selbstbehalt angerechnet wurde, muss auch dessen Höhe aus dem Beleg hervorgehen. Diese Angaben helfen dabei, die weitere Abrechnung nachvollziehbar zu machen.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den eingereichten Kostenbelegen muss die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Müssen Angaben zum Selbstbehalt gemacht werden?
Ja, die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Für welchen Tarif gelten diese sonstigen Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif 90plus.
Dokumentversion: 2024.07