In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung legt der Tarif 90plus fest, welche Personen nicht versicherbar sind und wie es um die Wartezeiten steht. Entscheidend sind vorhandener herausnehmbarer Zahnersatz und fehlende Zähne bei Vertragsabschluss – zudem entfallen sämtliche Wartezeiten.
2.1. Nicht versicherbare Personen
Nicht versicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert sind:
- Personen mit einer bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen voll- oder teilprothetischen Versorgung (herausnehmbarer Zahnersatz).
- Personen, die bei Vertragsabschluss einen oder mehr fehlende Zähne haben.
Als fehlend im Sinne dieses Tarifes gelten Zähne, die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein physiologischer Lückenschluss besteht. Weisheitszähne zählen nicht zu den fehlenden Zähnen.
2.2. Wartezeiten
Abweichend von § 3 (3) AVB/JS entfallen alle Wartezeiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif setzt voraus, dass bei Vertragsabschluss keine herausnehmbaren Zahnersatzlösungen bestehen und keine Zähne fehlen. Fehlt ein bereits ersetzter Zahn oder hat sich die Lücke von selbst geschlossen, gilt dies nicht als fehlender Zahn; auch Weisheitszähne bleiben unberücksichtigt. Ist der Versicherungsschutz einmal wirksam, muss keine Wartezeit abgewartet werden.
Häufige Fragen
Wer ist im Tarif nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Personen mit einer bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen voll- oder teilprothetischen Versorgung (herausnehmbarer Zahnersatz) sowie Personen, die bei Vertragsabschluss einen oder mehr fehlende Zähne haben.
Wann gilt ein Zahn als fehlend?
Als fehlend gelten Zähne, die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein physiologischer Lückenschluss besteht.
Zählen Weisheitszähne zu den fehlenden Zähnen?
Nein, Weisheitszähne zählen nicht zu den fehlenden Zähnen.
Gibt es Wartezeiten in diesem Tarif?
Nein. Abweichend von § 3 (3) AVB/JS entfallen alle Wartezeiten.