In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung wird empfohlen, vor umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan einzureichen – der Versicherer prüft diesen unverzüglich, erstattet die Kosten für seine Erstellung und teilt die zu erwartende Leistung mit.
Im Tarif 90plus gilt für Heil- und Kostenpläne Folgendes:
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
In diesem Fall gilt:
- Der Versicherer erstattet die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
- Der Versicherer verpflichtet sich, den Plan unverzüglich zu prüfen.
- Der Versicherer teilt die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Vor größeren Behandlungen – etwa Zahnersatz oder einer kieferorthopädischen Maßnahme – können Sie vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen. So erfahren Sie im Voraus, mit welcher Leistung Sie rechnen können, und die Kosten für die Erstellung des Plans werden Ihnen erstattet. Verzichten Sie darauf, entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile bei den Leistungen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Werden die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans übernommen?
Ja. Wird ein Heil- und Kostenplan eingereicht, erstattet der Versicherer die Kosten für dessen Erstellung.
Was passiert nach Einreichung des Plans?
Der Versicherer verpflichtet sich, den Plan unverzüglich zu prüfen, und teilt die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Habe ich Nachteile, wenn ich keinen Plan einreiche?
Nein. Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.