In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung müssen die Leistung oder die Leistungsablehnung der GKV auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein. Zusätzlich ist die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt anzugeben.
Für die sonstigen Bestimmungen gilt Folgendes:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Kostenbelege einreichen, sollte daraus hervorgehen, ob und in welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet oder eine Leistung abgelehnt hat. Wurde ein Selbstbehalt angerechnet, ist dessen Höhe ebenfalls anzugeben. So sind die für die Bearbeitung nötigen Angaben vollständig dokumentiert.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den Kostenbelegen muss die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Muss ich Angaben zu einem Selbstbehalt machen?
Ja. Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Gilt dies auch bei einer Leistungsablehnung der GKV?
Ja. Auch die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
Dokumentversion: 2021.07