Bei der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 75Plus müssen die Leistung oder die Leistungsablehnung der GKV auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein – ebenso die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt.
Für die sonstigen Bestimmungen gilt:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Kostenbelege einreichen, sollte daraus hervorgehen, was Ihre gesetzliche Krankenkasse gezahlt oder abgelehnt hat. Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Beträge über einen Selbstbehalt angerechnet wurden. Diese Angaben helfen bei der Bearbeitung Ihrer Belege.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den eingereichten Kostenbelegen muss die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Müssen Angaben zum Selbstbehalt gemacht werden?
Ja, die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Für welchen Tarif gelten diese sonstigen Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 75Plus.