Beim zahnärztlichen Honorar erstattet die Janitos Versicherung im Rahmen der Krankenzusatzversicherung die Aufwendungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung – wir zeigen, welche Leistungen erstattungsfähig sind und worauf es dabei ankommt.
Zahnärztliches Honorar:
- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig.
- Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Was bedeutet das konkret?
Für das zahnärztliche Honorar werden die Kosten übernommen, soweit sie erstattungsfähig sind. Als Maßstab dienen dabei die jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung – bis zu dieser Grenze sind die Leistungen erstattungsfähig.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird das zahnärztliche Honorar erstattet?
Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Welche Aufwendungen sind beim zahnärztlichen Honorar berücksichtigt?
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig.
Welcher Maßstab gilt für die Erstattung?
Als Maßstab gelten die jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 90.