Wer im Tarif JA Dental 90 der Janitos Versicherung umfangreiche Zahnbehandlungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie plant, sollte vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen – die Kosten für dessen Erstellung werden dann übernommen.
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Der Versicherer erstattet in diesem Fall die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
Was bedeutet das konkret?
Bei größeren Zahnbehandlungen lohnt es sich, vorab einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen. Das gilt besonders für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Reichen Sie einen solchen Plan ein, werden die Kosten für dessen Erstellung übernommen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen – insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Werden die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans erstattet?
Ja. Wird ein Heil- und Kostenplan eingereicht, erstattet der Versicherer die Kosten für dessen Erstellung.
Für welche Maßnahmen ist ein Heil- und Kostenplan besonders sinnvoll?
Besonders bei umfänglichen Maßnahmen, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Ist die Einreichung eines Heil- und Kostenplans verpflichtend?
Die Einreichung wird empfohlen. Sie erfolgt vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen.
Dokumentversion: 2021.07