Bei der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung empfiehlt es sich im Tarif JA Dental 75Plus, vor umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan einzureichen – so erfahren Sie vorab die zu erwartende Leistungshöhe und die Kosten für den Plan werden übernommen.
Empfehlung zur Einreichung eines Heil- und Kostenplans:
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Das leistet der Versicherer in diesem Fall:
- Er erstattet die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
- Er verpflichtet sich, diesen unverzüglich zu prüfen.
- Er teilt die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie sich für aufwendigere Zahnbehandlungen wie Zahnersatz oder eine Kieferorthopädie entscheiden, können Sie einen Heil- und Kostenplan einreichen. Der Versicherer schaut sich diesen an und sagt Ihnen vorab, mit welcher Leistung Sie rechnen können. Die Kosten für die Erstellung des Plans übernimmt der Versicherer. Reichen Sie keinen Plan ein, entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile bei den Leistungen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Werden die Kosten für die Erstellung des Plans übernommen?
Ja, der Versicherer erstattet in diesem Fall die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
Erfahre ich vorab, wie hoch die Leistung ausfällt?
Ja, der Versicherer verpflichtet sich, den Plan unverzüglich zu prüfen und teilt die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Was passiert, wenn ich keinen Plan einreiche?
Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.