In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Besonderheiten bei staatlichen und kommunalen Baubeamten:
14.1. Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.14 (2) AHB Haftpflichtansprüche die darauf zurückzuführen sind, dass durch Senkungen eines Grundstückes (auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen), Erschütterungen infolge Rammarbeiten oder Erdrutschungen, Sachschäden an einem Grundstück und/oder den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen entstehen, soweit es sich hierbei nicht um das Baugrundstück selbst handelt.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Schadenfälle, für die der Versicherungsnehmer nach arbeitsoder dienstrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden kann.
14.2. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung umfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflicht Basisversicherung.
14.3. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden am Bauwerk, das Gegenstand der dienstlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ist.
14.4. Die Versicherungssumme für Schäden gemäß Ziff. 14.1 beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr EUR 50.000 pauschal für Personenund Sachschäden.
Dokumentversion: 2018.07