In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Besonderheiten bei Förstern und Forstbeamten:
10.1. Mitversichert ist bei Förstern und Forstbeamten die gesetzliche Haftpflicht
(1) aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege;
(2) aus der Bearbeitung von Dienstund Eigenland;
(3) aus Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, sofern diese zu Forst, Jagdund Fischereizwecken genutzt werden.
10.2. Nicht versichert ist das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckte Risiko.
Dokumentversion: 2018.07
10.1. Mitversichert ist bei Förstern und Forstbeamten die gesetzliche Haftpflicht
(1) aus dem Halten von Tieren des Waldes im Gehege;
(2) aus der Bearbeitung von Dienstund Eigenland;
(3) aus Halten oder Lenken von nicht motorisierten Wasserfahrzeugen, sofern diese zu Forst, Jagdund Fischereizwecken genutzt werden.
10.2. Nicht versichert ist das durch die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckte Risiko.
Dokumentversion: 2018.07