In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Besonderheiten bei Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs:
11.1. Zu den Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs zählen:
(1) Bedienstete der Bundeswehr
(2) Bedienstete der Bundespolizei
(3) Bedienstete der Polizei
(4) Bedienstete des Zolls
(5) Bedienstete der Berufsfeuerwehr
(6) Bedienstete im Strafund Justizvollzug
11.2. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche
(1) aus dem dienstlichen Gebrauch von Waffen und Munition;
(2) aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn;
11.3. Bei Schadenersatzforderungen aus Dienstbzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07
11.1. Zu den Angehörigen und Zivilbediensteten des Sicherheitsbereichs zählen:
(1) Bedienstete der Bundeswehr
(2) Bedienstete der Bundespolizei
(3) Bedienstete der Polizei
(4) Bedienstete des Zolls
(5) Bedienstete der Berufsfeuerwehr
(6) Bedienstete im Strafund Justizvollzug
11.2. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche
(1) aus dem dienstlichen Gebrauch von Waffen und Munition;
(2) aus dem dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn;
11.3. Bei Schadenersatzforderungen aus Dienstbzw. Arbeitsverhältnissen von Bundeswehrangehörigen ist die Versicherungsleistung auf 3 Messbeträge gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes (EZR) begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07