In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Abhandenkommen von Ausrüstung:
16.1. Mitversichert ist soweit gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart und im Versicherungsschein/Nachtrag dokumentiert in Ergänzung zu Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen
(1) von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;
(2) von persönlichen Ausrüstungsgegenständen nach dem Bekleidungsnachweis.
16.2. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
(1) wegen Abhandenkommens von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(2) wegen Abhandenkommens von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.
16.3. Die Gesamtleistung ist für jedes Schadenereignis auf EUR 2.500 und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahrs auf EUR 5.000 begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07
16.1. Mitversichert ist soweit gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart und im Versicherungsschein/Nachtrag dokumentiert in Ergänzung zu Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen
(1) von fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungsblocks nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten;
(2) von persönlichen Ausrüstungsgegenständen nach dem Bekleidungsnachweis.
16.2. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
(1) wegen Abhandenkommens von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(2) wegen Abhandenkommens von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beim Ausscheiden aus dem Dienst.
16.3. Die Gesamtleistung ist für jedes Schadenereignis auf EUR 2.500 und für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahrs auf EUR 5.000 begrenzt.
Dokumentversion: 2018.07