In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Gegenstand der Versicherung:
Versichert ist auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Stand 01.02.2016 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat, nicht jedoch als Wehrpflichtiger. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der im Versicherungsschein/Nachtrag bezeichneten
d i e n s t l i c h e n V e r r i c h t u n g.
Die Versicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personenund Sachschäden; Versicherungsschutz für Vermögensschäden Vermögensschadenhaftpflichtrisiko ist besonders zu beantragen.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Diensthaftpflichtversicherung (BBRD) gelten für sämtliche versicherte Personen des Vertrages.
Die Versicherung umfasst
* Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten,
* Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte,
* Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden,
* Öffentlichrechtliche Pflichten oder Ansprüche aufgrund Umweltschäden gemäß der Besonderungen Bedingungen und Risikobeschreibungen der Privathaftpflicht.
Dokumentversion: 2018.07
Versichert ist auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Stand 01.02.2016 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat, nicht jedoch als Wehrpflichtiger. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der im Versicherungsschein/Nachtrag bezeichneten
d i e n s t l i c h e n V e r r i c h t u n g.
Die Versicherung schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personenund Sachschäden; Versicherungsschutz für Vermögensschäden Vermögensschadenhaftpflichtrisiko ist besonders zu beantragen.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Diensthaftpflichtversicherung (BBRD) gelten für sämtliche versicherte Personen des Vertrages.
Die Versicherung umfasst
* Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten,
* Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte,
* Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden,
* Öffentlichrechtliche Pflichten oder Ansprüche aufgrund Umweltschäden gemäß der Besonderungen Bedingungen und Risikobeschreibungen der Privathaftpflicht.
Dokumentversion: 2018.07