In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Mitversicherte Risiken:
Mitversichert ist die Haftpflicht
2.1. aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts einzustehen hat;
2.2. des dienstlichen Vertreters des Versicherten, es sei denn, der Vertreter ist selbst entsprechend versichert;
2.3. aus materiellen und/oder immateriellen Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen;
2.4. als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn;
2.5. aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken (einschließlich dienstlich angeordneter Übungen).
Dokumentversion: 2018.07
Mitversichert ist die Haftpflicht
2.1. aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlichrechtlichen Inhalts einzustehen hat;
2.2. des dienstlichen Vertreters des Versicherten, es sei denn, der Vertreter ist selbst entsprechend versichert;
2.3. aus materiellen und/oder immateriellen Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen;
2.4. als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn;
2.5. aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken (einschließlich dienstlich angeordneter Übungen).
Dokumentversion: 2018.07