In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Auslandsschäden:
4.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen,
(1) die auf eine versicherte dienstliche Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
(2) die bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu sieben Jahren eingetreten sind.
4.2. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EuroBetrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2018.07
4.1. Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen,
(1) die auf eine versicherte dienstliche Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
(2) die bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu sieben Jahren eingetreten sind.
4.2. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EuroBetrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2018.07