In der Diensthaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Ende des Dienstverhältnisses/Nachhaftungsversicherung:
Scheidet der Versicherungsnehmer altersoder krankheitshalber oder aus anderen nicht unehrenhaften Gründen aus dem öffentlichen Dienst aus, so besteht noch für die Dauer von fünf Jahren Versicherungsschutz für Schäden aus der früheren versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers. In allen anderen Fällen der Vertragsaufhebung erlischt der Versicherungsschutz für Personenund Sachschäden mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Dokumentversion: 2018.07
Scheidet der Versicherungsnehmer altersoder krankheitshalber oder aus anderen nicht unehrenhaften Gründen aus dem öffentlichen Dienst aus, so besteht noch für die Dauer von fünf Jahren Versicherungsschutz für Schäden aus der früheren versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers. In allen anderen Fällen der Vertragsaufhebung erlischt der Versicherungsschutz für Personenund Sachschäden mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Dokumentversion: 2018.07