In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die Versicherungssumme zwischen Ihnen und dem Versicherer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen. Zusätzlich erhöht sich die Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen um einen Vorsorgebetrag von 20 %.
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll (bei Neu- und Gebrauchträdern) dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entsprechen.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn:
- bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entspricht,
- eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. aufgrund eines Preisanstiegs) und
- von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme legen Sie gemeinsam mit dem Versicherer fest und orientieren sich dabei am Wert Ihres Fahrrads. Damit Sie auch bei steigenden Preisen abgesichert sind, gibt es einen zusätzlichen Vorsorgebetrag. Er greift, wenn Ihre Versicherungssumme zu Beginn passend gewählt war und eine gleichwertige Ersatzbeschaffung teurer ausfällt – nachgewiesen durch eine Rechnung.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und dem Versicherer vereinbart. Bei Neu- und Gebrauchträdern soll sie dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entsprechen.
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter welchen Voraussetzungen greift der Vorsorgebetrag von 20 %?
Er greift, wenn bei Abschluss der Versicherung die Versicherungssumme dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entspricht und eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. aufgrund eines Preisanstiegs) sowie von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
Wie weise ich eine höhere Ersatzbeschaffung nach?
Der Nachweis erfolgt durch eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.
Dokumentversion: 2024.07