In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Schäden generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie – ein Überblick, wann keine Leistung erfolgt.
Wir leisten nicht für:
- Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben;
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen (außer im Falle einer Plünderung nach 2.1.1. f));
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt einige Fälle, in denen die Fahrradversicherung grundsätzlich nicht einspringt. Dazu gehören Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sowie Schäden im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen und inneren Unruhen. Auch Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung sind vom Schutz ausgenommen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden am Fahrrad versichert?
Nein. Für Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben, wird keine Leistung erbracht.
Zahlt die Versicherung bei Kriegs- oder Unruheschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sind ausgeschlossen – außer im Falle einer Plünderung nach 2.1.1. f).
Gibt es eine Ausnahme bei inneren Unruhen?
Ja. Eine Ausnahme besteht im Falle einer Plünderung nach 2.1.1. f).
Sind Schäden durch Kernenergie oder Strahlung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind generell ausgeschlossen.