In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/EBike) samt Anhänger versichert – ebenso Mietfahrräder, fest verbundene Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und Bordcomputer sowie zahlreiches loses Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
a) Versichertes Fahrrad und Anhänger:
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/EBike), sowie dessen Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport). Soweit im Folgenden der Begriff „Fahrrad“ verwendet wird, sind damit auch Pedelecs/EBikes gemeint.
b) Mietfahrräder und Ersatzfahrräder:
Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen Anbieter für den Zeitraum von maximal 7 Tagen mieten und nutzen. Dem gleichgesetzt sind Fahrräder, die durch eine Fachwerkstatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad nach Ziffer 1.1. a) in Reparatur befindet.
c) Fest verbundene und dem Gebrauch dienende Teile:
Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel), sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführte (auch elektronischer) Diebstahlsicherungen.
Ein Teil ist fest mit dem Fahrrad verbunden, wenn es nicht ohne Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Sind Laufräder oder der Sattel mit Schnellspannern befestigt, gelten auch diese als fest verbunden. Ebenso als fest verbunden gelten vom Hersteller für das Pedelec/EBike mitgelieferte Bordcomputer, über die essenzielle Funktionen des Fahrrads (Motorsteuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden.
d) Loses Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
Versichert ist auch nachfolgend aufgeführtes, (lose) mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb)
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Flickzeug
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schlafsack
- Schleppstange
- Schloss
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer
- Tandemstange/kupplung
- Trinkflasche
- Werkzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur das eigentliche Fahrrad – ob mit oder ohne elektrische Tretunterstützung –, sondern auch seinen Anhänger, gemietete Fahrräder und kostenlose Leihräder aus der Werkstatt. Fest verbaute Teile wie Akku, Ladegerät oder Bordcomputer gehören ebenso dazu wie eine ganze Reihe an losem Zubehör und Gepäck rund ums Rad. So ist die Ausstattung beim Fahren gut abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs und EBikes mitversichert?
Ja. Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/EBike). Wird der Begriff „Fahrrad“ verwendet, sind Pedelecs/EBikes damit ebenfalls gemeint.
Sind Mietfahrräder versichert?
Ja. Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen Anbieter für maximal 7 Tage mieten und nutzen. Ebenso gilt dies für Fahrräder, die eine Fachwerkstatt kostenlos zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Fahrrad in Reparatur befindet.
Wann gilt ein Teil als fest mit dem Fahrrad verbunden?
Ein Teil ist fest verbunden, wenn es nicht ohne Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Mit Schnellspannern befestigte Laufräder oder Sättel gelten ebenfalls als fest verbunden, ebenso vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer, die essenzielle Funktionen wie Motorsteuerung oder Beleuchtung steuern.
Ist der Ersatzakku mitversichert?
Ja. Zu den versicherten, mit dem Fahrrad fest verbundenen und/oder dem Gebrauch dienenden Teilen zählen auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel.
Gehört Fahrradzubehör wie Helm oder Fahrradtasche zum Versicherungsschutz?
Ja. Versichert ist auch loses, mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Gepäck, darunter unter anderem Helm, Fahrradtasche, Beleuchtung, Fahrradschloss, Kindersitz, Trinkflasche, Werkzeug und Zelt.
Dokumentversion: 2024.07