In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Räder und Zubehörteile vom Schutz ausgeschlossen – etwa zulassungspflichtige Elektrofahrräder, gewerblich genutzte Kurierräder, Eigenbauten, Velomobile, Dirtbikes sowie Räder ohne Originalhändlerrechnung. Welche Fahrräder und Anbauteile nicht versichert sind und welche Ausnahme für Diensträder gilt, zeigt diese Übersicht.
Nicht versichert sind:
- a) Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht;
- b) gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post, Paket, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- c) Fahrräder, deren Nutzen unmittelbar der Ausübung eines Gewerbes dienen und / oder die rein für Marketing- und Verkaufszwecke eingesetzt werden (z. B. Fahrräder als Werbefläche, Foodbikes, Coffeebikes und ähnliche Nutzungen);
- d) Eigenbauten;
- e) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
- f) Dirt-Bikes;
- g) Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf vorliegt;
- h) Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung über den Neukauf und ohne einen Privatkaufvertrag erworben wurden;
- i) Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden;
Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen; - j) nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile wie z. B. Navigationssysteme, Action-Cams, Smartphones.
2. Versicherte Gefahren und Schäden
Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der folgenden Gefahren und Schäden Ihr Fahrrad versichert sein soll.
Von den nachstehend unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Gefahren und Schäden besteht Versicherungsschutz nur für solche, die Sie mit uns vereinbart haben und die im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert sind.
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Fahrrad und nicht jedes Zubehör fällt unter den Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind unter anderem zulassungspflichtige E-Bikes, gewerblich oder für Werbezwecke genutzte Räder, Eigenbauten, Velomobile und Dirt-Bikes. Auch fehlt der Schutz, wenn kein Kaufnachweis vorliegt oder das Rad nicht von einer Privatperson erworben wurde – wobei Diensträder vom Arbeitgeber eine Ausnahme bilden. Zusätzlich montierte Technik wie Navis, Action-Cams oder Smartphones ist ebenfalls nicht mitversichert. Welche Gefahren und Schäden abgedeckt sind, richtet sich danach, was ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert wurde.
Häufige Fragen
Sind alle Elektrofahrräder versichert?
Nein. Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht, sind nicht versichert.
Ist mein Fahrrad ohne Kaufnachweis versichert?
Nein. Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf vorliegt, sind nicht versichert. Auch Räder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung über den Neukauf und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden, sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Diensträder vom Arbeitgeber?
Fahrräder, die nicht durch eine Privatperson erworben wurden, sind grundsätzlich nicht versichert. Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, das Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen.
Sind nachträglich angebaute Zubehörteile mitversichert?
Nein. Nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationssysteme, Action-Cams oder Smartphones sind nicht versichert.
Sind gewerblich genutzte Fahrräder versichert?
Nein. Nicht versichert sind Fahrräder, die gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten genutzt werden, Verleihfahrräder sowie Räder, die der Ausübung eines Gewerbes dienen oder rein für Marketing- und Verkaufszwecke eingesetzt werden (z. B. Foodbikes, Coffeebikes).