Der KaskoSchutz der Janitos Versicherung deckt in der Fahrradversicherung Schäden an versicherten Sachen ab – etwa durch Unfall, Sturz, Vandalismus, Naturgefahren, Brand, Explosion, Blitzschlag, Elektronikschäden sowie Akku- und Materialverschleiß. Auch Mietfahrräder, Fahrradzubehör und Fahrradgepäck sind je nach Vereinbarung mitversichert.
2.2.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen durch:
a) Unfall, Fall- und Sturzschäden, Vandalismus:
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis.
Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus.
b) Naturgefahren: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Meteoriteneinschlag.
- Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
- Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge.
- Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
- Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
- Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
- Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
- Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
- Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
- Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
- Ein Meteorit ist ein Festkörper kosmischen Ursprungs, der die Atmosphäre durchquert und die Erdoberfläche erreicht.
c) Brand, Explosion, Blitzschlag:
- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
- Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
- Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
d) Elektronikschäden:
Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsgeräten durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder Feuchtigkeit.
e) Verschleiß des Akkus:
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
f) Verschleiß sonstiger Fahrradteile:
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als 12 Monate war. Die Altersberechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum der Originalhändlerrechnung über den Neukauf.
g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.
h) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung.
i) Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss.
2.2.2. Kaskoschäden an versicherten Mietfahrrädern gemäß Ziffer 1.1. b):
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a) bis c) und h).
2.2.3. Kaskoschäden an versichertem Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gemäß Ziffer 1.1 c):
Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1 a) bis c).
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahrradgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sofern der KaskoSchutz vereinbart ist, greift die Fahrradversicherung nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei einer Vielzahl von Sachschäden am Fahrrad selbst. Dazu gehören etwa Stürze und Unfälle, Vandalismus, Wetter- und Naturereignisse, Feuer sowie Defekte an der Elektronik. Auch bestimmte Verschleißerscheinungen an Akku und weiteren Fahrradteilen können abgedeckt sein. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was gilt als Unfall im Rahmen des KaskoSchutzes?
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis. Dazu zählen auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus.
Ist Verschleiß des Akkus mitversichert?
Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
Welche Naturgefahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.
Wie hoch ist die Entschädigung für Fahrradzubehör und Fahrradgepäck?
Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahrradgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Welche Schäden sind an Mietfahrrädern versichert?
Für versicherte Mietfahrräder besteht Versicherungsschutz für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a) bis c) und h), also unter anderem bei Unfall, Sturz, Vandalismus, Naturgefahren, Brand, Explosion, Blitzschlag sowie Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Handhabung.