Im KaskoSchutz der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gibt es klar definierte Ausschlüsse: Für Kratzer, Rost, Tuning des Antriebssystems, Verschleiß, Serienschäden oder Schäden bei Rennveranstaltungen und Downhill-Fahrten wird nicht geleistet. Hier erfahren Sie im Detail, welche Schäden vom Schutz ausgenommen sind.
Im Rahmen des KaskoSchutzes gemäß Ziffer 2.2 leisten wir nicht für:
- a) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
- c) Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
- d) Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z. B. Tuning) oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten;
- e) Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Reinigung oder Verwendung des Fahrrads und des Anhängers;
- f) Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;
- g) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
- h) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- i) Schäden, auch Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits vorhanden waren;
j) Schäden, die entstehen:
- bei der Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine Zeitmessung durchgeführt wird, sowie an zur Vorbereitung der (Rad-)Sportveranstaltung von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird,
- bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch Downhill-Fahrten) und
- bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Der KaskoSchutz greift nicht bei allen denkbaren Beeinträchtigungen des Fahrrads. Rein optische Mängel wie Kratzer, alterungs- oder nutzungsbedingte Erscheinungen wie Rost und Verschleiß, Folgen von eigenmächtigen Umbauten oder Tuning sowie Kosten für regelmäßige Wartung sind ausgenommen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, für die Hersteller oder Händler über Garantie und Gewährleistung einstehen, und Schäden aus sportlichen Wettfahrten oder besonders riskanten Fahrten wie Downhill oder Nutzung von Bikeparks.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Lackschäden im KaskoSchutz mitversichert?
Nein. Schäden, die die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen – wie Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden – sind vom KaskoSchutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Tuning des Antriebssystems?
Nein. Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z. B. Tuning) oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sind ausgeschlossen.
Sind Verschleißschäden abgedeckt?
Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits vorhanden waren, sind ausgeschlossen. Ebenso werden Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht übernommen.
Gilt der Schutz bei Radrennen oder Downhill-Fahrten?
Nein. Schäden bei der Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeitsziel, Startnummer und Zeitmessung, bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch Downhill-Fahrten) sowie auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder ähnlichen Einrichtungen sind ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden, für die Hersteller oder Händler haften?
Für Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet – etwa Gewährleistungs- und Garantieansprüche – sowie für Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers wird nicht geleistet.
Dokumentversion: 2024.07