In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen und von Ihnen entrichtet worden ist. Der Nachweis erfolgt per Rechnung – und wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält sie nicht erstattet.
In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für die Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird in allen Fällen nur dann ersetzt, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist und Sie diese auch entrichtet haben.
- Der Nachweis der Entrichtung der Mehrwertsteuer ist durch Vorlage einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsrechnung zu führen.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt die Mehrwertsteuer nur dann, wenn Sie diese wirklich bezahlt haben und dies mit einer Rechnung belegen können. Wer die Steuer beim Finanzamt geltend machen kann oder sie gar nicht gezahlt hat, bekommt sie nicht zusätzlich erstattet.
Häufige Fragen
Wann wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Nur dann, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist und Sie diese auch entrichtet haben.
Wie weise ich die Entrichtung der Mehrwertsteuer nach?
Der Nachweis ist durch Vorlage einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsrechnung zu führen.
Erhalte ich die Mehrwertsteuer, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Wird die Mehrwertsteuer ersetzt, wenn ich sie nicht gezahlt habe?
Nein. Wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben, wird sie nicht ersetzt.