Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den KaskoSchutz im Versicherungsschein ausgewiesen. Für Beschädigungen während der Teilnahme an nicht ausgeschlossenen (Rad-)Sportveranstaltungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
6.6.1. Generelle Selbstbeteiligung für den KaskoSchutz:
Die mit uns vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den KaskoSchutz nach Ziffer 2.2. weisen wir im Versicherungsschein aus.
6.6.2. Selbstbeteiligung bei (Rad-)Sportveranstaltungen:
Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen, die nicht unter Ziffer 3.2. j) ausgeschlossen sind, entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden trägst du einen vereinbarten Eigenanteil selbst. Wie hoch dieser generelle Eigenanteil im KaskoSchutz ist, kannst du deinem Versicherungsschein entnehmen. Nimmst du mit deinem Fahrrad an einer Sportveranstaltung teil, die nicht ausgeschlossen ist, und wird das Rad dabei beschädigt, gilt für diesen Fall ein Eigenanteil von 25 %.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meiner generellen Selbstbeteiligung?
Die mit dir vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den KaskoSchutz nach Ziffer 2.2. wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Welche Selbstbeteiligung gilt bei (Rad-)Sportveranstaltungen?
Für Beschädigungen während der Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen, die nicht unter Ziffer 3.2. j) ausgeschlossen sind, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Gilt die 25 % Selbstbeteiligung für alle Sportveranstaltungen?
Die 25 % gelten für Beschädigungen bei (Rad-)Sportveranstaltungen, die nicht unter Ziffer 3.2. j) ausgeschlossen sind.
Ist die Höhe der generellen Selbstbeteiligung für alle gleich?
Nein, es handelt sich um eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Ihre Höhe wird im Versicherungsschein ausgewiesen.