Wer bei der Janitos Versicherung eine Fahrradversicherung nutzt, muss im Schadenfall bestimmte Anzeige- und Aufklärungspflichten beachten – vom unverzüglichen Melden des Schadens über die Anzeige bei der Polizei bis zum Nachweis von Kaufbelegen, Reparaturrechnungen und dem verwendeten Schloss.
Zusätzlich haben Sie
a) uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich ggf. auch mündlich oder telefonisch anzuzeigen;
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
c) den Diebstahl/Raub, die Unterschlagung bzw. die mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrrads unverzüglich bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Angabe von
- Hersteller bzw. Marke,
- Modell und
- Rahmen-, Codier- oder sonstige Identifikationsnummer
anzuzeigen, und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren;
e) Schäden am zum Transport einem Beförderungsunternehmen aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen hierüber müssen Sie uns vorlegen;
f) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges, der unserer Leistungspflicht erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;
g) uns bei einer Reparatur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung nachzuweisen. Die entsprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindestens Hersteller bzw. Marke, Modell, sowie Rahmen- oder Codiernummer) enthalten.
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, müssen Sie uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
h) uns die Originalhändlerrechnung über den Neukauf des versicherten Fahrrades sowie Unterlagen über dessen Hersteller bzw. die Marke, Modell und Rahmen- oder Codiernummer beizubringen. Sollten Sie das versicherte Fahrrad von einer Privatperson erworben haben, ist zusätzlich der Privatkaufvertrag beizubringen;
i) uns den Kaufbeleg für das vom Schadenfall betroffene Zubehör und Gepäck beizubringen;
j) uns den Kaufbeleg des verwendeten Schlosses beizubringen;
k) uns sonstige angeforderte Belege, z. B. Lichtbilder etc., die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich sind, beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihrem Fahrrad etwas passiert, sollten Sie den Schaden möglichst rasch melden und bei Diebstahl, Raub oder mutwilliger Beschädigung auch die Polizei einschalten. Wichtig ist außerdem, dass Sie den Schaden nicht vorschnell verändern und alle relevanten Belege sammeln – etwa zur Herkunft des Rads, zu Reparaturen, zum Zubehör und zum verwendeten Schloss. Diese Unterlagen helfen dem Versicherer, den Fall zu prüfen und den Umfang der Leistung festzustellen.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Schaden melden?
Den Schadeneintritt müssen Sie unverzüglich anzeigen, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch.
Was muss ich bei einem Fahrraddiebstahl tun?
Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder mutwillige Beschädigung müssen Sie unverzüglich bei einer örtlichen Polizeidienststelle anzeigen – unter Angabe von Hersteller bzw. Marke, Modell sowie Rahmen-, Codier- oder sonstiger Identifikationsnummer. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit der Diebstahlanzeige wieder herbeigeschafft wurden.
Ab welcher Höhe brauche ich einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur?
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, müssen Sie vor der Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
Welche Belege muss ich einreichen?
Vorzulegen sind unter anderem die Originalhändlerrechnung über den Neukauf (bei Kauf von einer Privatperson zusätzlich der Privatkaufvertrag), der Kaufbeleg für betroffenes Zubehör und Gepäck, der Kaufbeleg des verwendeten Schlosses sowie eine Reparaturkostenrechnung mit Angaben zum versicherten Fahrrad. Auf Anforderung sind auch weitere Belege wie Lichtbilder beizubringen.
Darf ich die Schadenstelle sofort aufräumen?
Nein. Das Schadenbild ist so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben wurden. Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar (z. B. durch Fotos) und bewahren die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung auf.
Dokumentversion: 2024.07