In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Entschädigungsberechnung:
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
a) zerstörten oder durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommenen Sachen der Neuwert;
Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles.
b) beschädigten Sachen und Verschleiß die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Verkehrsund Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch der Neuwert.
Ersetzt werden jedoch nur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung ist anhand der Werkstattrechnung oder Händlerrechnung nachzuweisen.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch.
Dokumentversion: 2024.07
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
a) zerstörten oder durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommenen Sachen der Neuwert;
Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles.
b) beschädigten Sachen und Verschleiß die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Verkehrsund Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch der Neuwert.
Ersetzt werden jedoch nur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung ist anhand der Werkstattrechnung oder Händlerrechnung nachzuweisen.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch.
Dokumentversion: 2024.07