Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich zudem eine Abschlagszahlung beanspruchen.
So läuft die Fälligkeit der Entschädigung ab:
- Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben.
- Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Schaden erstattet wird, ist die Zahlung der Entschädigung fällig. Weil eine vollständige Prüfung Zeit brauchen kann, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer vorläufigen Teilzahlung: Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie den Betrag verlangen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt wurde.
Kann ich schon vor der abschließenden Feststellung Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Frühestens einen Monat nach der Meldung des Schadens.
In welcher Höhe erfolgt die Abschlagszahlung?
In Höhe des Betrags, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Dokumentversion: 2024.07