In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung kann die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben werden – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder während eines laufenden behördlichen oder strafgerichtlichen Verfahrens. Hier erfahren Sie, wann das gilt.
Wir können die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
8. Wieder herbeigeschaffte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: In bestimmten Situationen darf der Versicherer mit der Auszahlung noch warten. Das ist der Fall, wenn nicht sicher ist, wer die Zahlung erhalten darf, oder wenn wegen des Versicherungsfalls noch ein amtliches oder gerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten anhängig ist.
Häufige Fragen
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet „Zweifel an der Empfangsberechtigung"?
Damit ist gemeint, dass Unklarheit darüber besteht, wer die Zahlung erhalten darf. Solange diese Zweifel bestehen, kann die Zahlung aufgeschoben werden.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle?
Ja. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft, kann die Zahlung aufgeschoben werden.
Gegen wen kann sich ein solches Verfahren richten?
Gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls.