Wer bei der Janitos Versicherung eine Fahrradversicherung hat, muss zurückerlangte Sachen dem Versicherer überlassen und ihm Besitz, Eigentum sowie alle sonstigen Rechte übertragen. Zudem endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse durch Abhandenkommen, Zerstörung oder Verkauf des Fahrrads dauerhaft wegfällt.
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a).
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört oder veräußert wurden.
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Was bedeutet das konkret?
Bekommen Sie eine gestohlene oder verlorene Sache zurück, für die der Versicherer bereits geleistet hat, müssen Sie ihm diese samt aller Rechte überlassen. Außerdem läuft der Schutz für ein Fahrrad aus, sobald es dauerhaft nicht mehr da ist – etwa weil es gestohlen wurde, zerstört ist oder verkauft wurde. Sind mehrere Fahrräder versichert, bleibt der Schutz für die übrigen Räder bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine zurückerlangte Sache wiederbekomme?
Sie haben dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was gilt als Wegfall des versicherten Interesses?
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a).
Was passiert, wenn mehrere Fahrräder versichert sind?
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört oder veräußert wurden.