Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung können Sie den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) abschließen – die Rechte aus dem Vertrag stehen dabei ausschließlich Ihnen zu.
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Versicherung für ein Fahrrad abschließen, das einer anderen Person (dem Versicherten) gehört oder von dieser genutzt wird. Als Versicherungsnehmer bleiben jedoch allein Sie berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag wahrzunehmen – auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein in Händen hält.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag für eine andere Person abschließen?
Ja. Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten.
Ändert sich etwas, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag weiterhin nur Ihnen zu.
Inhalte aus: Fahrrad EBike BBR