Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung werden Änderungen aus einer Prämienanpassung mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Bei Ratenzahlung der Jahresprämie zählt die jeweilige Hauptfälligkeit als maßgeblicher Zeitpunkt.
In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Prämienerhöhung und Prämienermäßigung:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich die Prämie ändert, greift diese Änderung nicht sofort, sondern erst mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode. Zahlen Sie Ihre Jahresprämie in Raten, dann ist der maßgebliche Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Häufige Fragen
Wann wird eine Prämienänderung wirksam?
Die Änderungen aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Was gilt bei Ratenzahlung der Jahresprämie?
Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Betrifft die Regelung sowohl Erhöhungen als auch Ermäßigungen?
Ja, die Regelung gilt in der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung sowohl für die Prämienerhöhung als auch für die Prämienermäßigung.
Nach welcher Grundlage erfolgt die Anpassung?
Die Änderungen ergeben sich aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1.
Dokumentversion: 2024.07