Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung setzt eine Entschädigung den Nachweis der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten voraus – belegt durch eine Reparaturrechnung mit Angaben zum versicherten Fahrrad. Fehlen die Nachweise zur Schadenhöhe, ist die Erstattung begrenzt.
Voraussetzung für eine Entschädigung:
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur nachweisen (Nachweis durch Reparaturrechnung).
Die entsprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten – mindestens:
- Hersteller bzw. Marke
- Modell
- Rahmen- oder Codiernummer
Sofern Sie uns die Schadenhöhe nicht belegen können, ist unsere Entschädigung auf max. 150 EUR für Fahrräder begrenzt. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor bei fehlenden Nachweisen bzgl.:
- Erwerb
- Hersteller bzw. Marke
- Modell
- Alter
Was bedeutet das konkret?
Damit die Kosten einer Fahrradreparatur erstattet werden, müssen Sie diese belegen – am besten mit einer Rechnung der Fahrradwerkstatt, die Ihr Fahrrad eindeutig zuordnet. Können Sie die Höhe des Schadens nicht nachweisen, wird die Erstattung gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für eine Entschädigung?
Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur nachweisen – der Nachweis erfolgt durch eine Reparaturrechnung.
Welche Angaben muss die Reparaturkostenrechnung enthalten?
Die Rechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten, mindestens Hersteller bzw. Marke, Modell sowie Rahmen- oder Codiernummer.
Was passiert, wenn ich die Schadenhöhe nicht belegen kann?
Sofern Sie die Schadenhöhe nicht belegen können, ist die Entschädigung auf max. 150 EUR für Fahrräder begrenzt.
Wann gilt die Schadenhöhe als nicht belegt?
Zum Beispiel bei fehlenden Nachweisen bzgl. Erwerb, Hersteller bzw. Marke, Modell oder Alter.