In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gehen im Schadenfall die Leistungen eines Dritten oder aus anderen Versicherungsverträgen vor. Auf Wunsch tritt der Versicherer jedoch in Vorleistung und reguliert den Schaden bedingungsgemäß.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangen Sie jedoch von uns eine Regulierung aus diesem Versicherungsvertrag, werden wir in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
Was bedeutet das konkret?
Wenn für einen Schaden bereits jemand anderes einstehen muss – etwa ein Dritter oder eine andere Versicherung – kommt zunächst diese Leistung zum Tragen. Möchten Sie den Schaden dennoch über diesen Vertrag geregelt haben, übernimmt der Versicherer die Regulierung zunächst selbst und tritt in Vorleistung. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Welche Leistung geht im Schadenfall vor?
Ist im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig oder kann eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Gilt der Vorrang auch bei nachrangiger Haftung im anderen Vertrag?
Ja. Der Vorrang gilt auch dann, wenn in einem dieser anderen Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich trotzdem eine Regulierung aus diesem Vertrag verlange?
Verlangen Sie eine Regulierung aus diesem Versicherungsvertrag, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.