In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die Entschädigung ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, sofern sie nicht innerhalb eines Monats geleistet wird. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz, mindestens jedoch bei 4 und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr.
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit sie innerhalb eines Monats geleistet wurde.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fällige Entschädigung nicht zeitnah ausgezahlt, kommen ab dem Tag der Schadenmeldung Zinsen hinzu. Erfolgt die Zahlung schnell genug, entfällt diese Verzinsung. Die Höhe der Zinsen orientiert sich am gesetzlichen Basiszinssatz und bewegt sich innerhalb einer festgelegten Ober- und Untergrenze. Ausgezahlt werden die Zinsen gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen.
Wann entfällt die Verzinsung?
Die Verzinsung gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Kann eine weitergehende Zinspflicht bestehen?
Ja, die genannten Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.