Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wirkt sich ein eigenes Verschulden auf die Fristberechnung aus: Zeiträume, in denen die Entschädigung deshalb nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, bleiben bei den Fristen nach den Ziffern 7.1 und 7.2 unberücksichtigt.
Bei der Berechnung der Fristen gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2 gilt:
- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens Ihrerseits die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Für die Fristen nach den Ziffern 7.1 und 7.2 zählen nur die Zeiten mit, in denen die Bearbeitung der Entschädigung ungehindert möglich ist. Wenn die Entschädigung wegen eines eigenen Verschuldens nicht ermittelt oder nicht ausgezahlt werden kann, wird dieser Zeitraum bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.
Häufige Fragen
Für welche Fristen gilt die Hemmung?
Sie gilt bei der Berechnung der Fristen gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2.
Welcher Zeitraum bleibt unberücksichtigt?
Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, für den wegen eines Verschuldens Ihrerseits die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was löst diese Hemmung aus?
Ausschlaggebend ist ein Verschulden Ihrerseits, durch das die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.