Die Fahrradversicherung der Janitos Versicherung bietet mit der Vorversicherergarantie Schutz auch für Schadenfälle, die im aktuellen Vertrag nicht oder nur mit niedrigerem Sublimit eingeschlossen sind, sofern sie im unmittelbaren Vorvertrag versichert waren – der Nachweis dazu liegt bei Ihnen.
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leisten wir auch bei Schadenfällen, die:
- im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, oder
- hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Fahrradversicherung des unmittelbaren Vorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Der Nachweis über die Mitversicherung ist von Ihnen zu erbringen. Als Nachweis dienen:
- Versicherungsbedingungen
- Besondere Bedingungen
- Risikobeschreibungen
- Klauseln
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherergarantie sorgt dafür, dass Sie beim Wechsel zur Fahrradversicherung keinen Schutz verlieren. Leistungen, die in Ihrem vorherigen Vertrag enthalten oder mit einer höheren Grenze abgesichert waren, bleiben so grundsätzlich erhalten – auch wenn der neue Vertrag sie nicht oder nur eingeschränkt vorsieht. Voraussetzung ist, dass Sie den früheren Versicherungsumfang mit den entsprechenden Unterlagen belegen können.
Häufige Fragen
Was ist die Vorversicherergarantie?
Sie sorgt dafür, dass auch Schadenfälle geleistet werden, die im aktuellen Vertrag nicht oder nicht vollständig eingeschlossen sind, aber über die Fahrradversicherung des unmittelbaren Vorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Für welche Fälle gilt die Vorversicherergarantie?
Für Schadenfälle, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind, sofern sie im unmittelbaren Vorvertrag versichert waren.
Wer muss den Nachweis über die Mitversicherung erbringen?
Der Nachweis ist von Ihnen zu erbringen.
Welche Unterlagen gelten als Nachweis?
Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln.
Auf welchen Vorvertrag bezieht sich die Garantie?
Sie bezieht sich auf den unmittelbaren Vorvertrag, über den die Leistung versichert oder mit höherem Sublimit versichert war.