Die Fahrradversicherung der Janitos Versicherung regelt, wann bei einer Obliegenheitsverletzung Leistungsfreiheit eintritt, wie sich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auswirken und welche Nachweise möglich sind. Ergänzend erfahren Sie, warum ein Wohnungswechsel angezeigt werden muss, wann ein Kündigungsrecht besteht und was bei einem Umzug ins Ausland gilt.
a) Vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung:
Verletzen Sie eine Obliegenheit gemäß den Ziffern 10 oder 11 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach dem Versicherungsfall:
Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
c) Weiterhin bestehende Leistungspflicht:
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war.
Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
12. Wohnungswechsel
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie bestimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz. Daher müssen Sie uns einen Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wenn sich die Prämie aufgrund Ihres neuen Wohnorts erhöht, können Sie den Vertrag kündigen.
Kündigen Sie, müssen Sie dies in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Hierfür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat nachdem sie uns zugegangen ist wirksam.
Uns steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erlischt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Umzugs.
13. Versicherung für fremde Rechnung
Was bedeutet das konkret?
Wer die vereinbarten Pflichten (Obliegenheiten) absichtlich missachtet, riskiert den vollständigen Verlust der Leistung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Nachweise – etwa dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Schaden hatte – den Anspruch zu erhalten. Wer umzieht, sollte den neuen Wohnort rechtzeitig melden, da sich davon die Prämie ableitet und ein Umzug ins Ausland den Schutz beenden kann.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Verletzen Sie eine Obliegenheit gemäß den Ziffern 10 oder 11 vorsätzlich, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf die Leistung in dem Verhältnis gekürzt werden, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
Kann ich trotz Obliegenheitsverletzung Leistung erhalten?
Ja. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Verletzung weder für den Versicherungsfall noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Muss ich einen Umzug melden?
Ja. Da sich die Prämie unter anderem nach Ihrem Wohnsitz bestimmt, müssen Sie einen Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. Ab Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen am Ort der neuen Wohnung.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erlischt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Umzugs.
Dokumentversion: 2024.07