Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung entscheidet oft nicht nur Ihr eigenes Verhalten, sondern bei einer Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten – etwa dann, wenn dieser Ihr Repräsentant ist oder der Vertrag ohne sein Wissen zustande kam.
12.3.1. Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
12.3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm ihre rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
12.3.3. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
14. Mehrfachversicherung
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Versicherung für eine andere Person (fremde Rechnung) besteht, zählt bei rechtlich bedeutsamen Fragen nicht nur, was Sie als Versicherungsnehmer wissen und tun, sondern grundsätzlich auch, was die versicherte Person weiß und tut. Ob deren Verhalten Ihnen zugerechnet wird, hängt davon ab, welche Rolle die versicherte Person hat und wie der Vertrag zustande gekommen ist. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich ist der oben stehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Wessen Kenntnis zählt bei einer Versicherung für fremde Rechnung?
Soweit Kenntnis und Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, werden bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt.
Wann muss ich mir das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Wenn der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich Verhalten und Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten nicht an?
Die Kenntnis des Versicherten ist nicht maßgeblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert haben.