Die Fahrradversicherung der Janitos Versicherung kennt klare Grenzen der Marktgarantie: Sie greift unter anderem nicht bei beruflichen und gewerblichen Risiken, Leih- und Mietfahrrädern, Vorsatz, Verschleiß sowie bei bestimmten Deckungsprinzipien und dem Verzicht auf Leistungskürzungsrechte.
Die Marktgarantie gilt nicht:
- für berufliche und gewerbliche Risiken;
- für Leih- und Mietfahrrädern;
- bei Vorsatz;
- für Schäden durch Verschleiß;
- für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
- für den Verzicht auf das Leistungskürzungs-, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht.
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Die Marktgarantie ist nicht in jedem Fall anwendbar. Für bestimmte Nutzungsarten, Fahrradtypen und Schadenursachen sowie für einzelne Deckungsprinzipien und Zusatzleistungen greift sie nicht. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Angaben oben.
Häufige Fragen
Gilt die Marktgarantie für gewerblich genutzte Fahrräder?
Nein. Die Marktgarantie gilt nicht für berufliche und gewerbliche Risiken.
Sind Leih- und Mietfahrräder von der Marktgarantie umfasst?
Nein. Für Leih- und Mietfahrrädern gilt die Marktgarantie nicht.
Greift die Marktgarantie bei Verschleißschäden?
Nein. Für Schäden durch Verschleiß gilt die Marktgarantie nicht. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden bei Vorsatz.
Sind Schutzbrief und Assistance-Leistungen über die Marktgarantie abgedeckt?
Nein. Für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen gilt die Marktgarantie nicht.
Für welche Deckungsprinzipien gilt die Marktgarantie nicht?
Sie gilt nicht für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.