In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung erfahren Sie, was mit der Entschädigung geschieht, wenn ein abhandengekommenes Fahrrad wieder auftaucht – abhängig davon, ob dies vor oder nach der abschließenden Zahlung passiert, und welche Fristen und Wahlrechte dabei gelten.
Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
a) Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung:
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung.
Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen.
Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
b) Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung:
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
- Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
- Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts müssen Sie diese im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein zunächst als verloren geglaubtes Fahrrad wieder auf, kommt es darauf an, ob die Entschädigung schon abschließend gezahlt wurde. Vor der abschließenden Zahlung bleibt Ihr Anspruch bestehen, wenn Sie die Sache innerhalb der genannten Frist bereitstellen. Nach der Zahlung können Sie innerhalb der Frist entscheiden, ob Sie das Geld zurückgeben und die Sache behalten – oder ob die genannten Regelungen zum Zug kommen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Fahrrad vor der abschließenden Entschädigung wieder auftaucht?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, sofern Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung zurückzuzahlen.
Welche Wahlmöglichkeit habe ich nach Zahlung der abschließenden Entschädigung?
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten die vorgesehenen Regelungen.
Was gilt bei einer Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswerts?
Sie können uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
Was gilt bei einer anteiligen Entschädigung des Versicherungswerts?
Sie müssen die Sache im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir höchstens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.
Innerhalb welcher Frist muss ich reagieren?
Sowohl vor der Zahlung als auch nach Empfang unserer Aufforderung gilt eine Frist von zwei Wochen.
Dokumentversion: 2024.07