In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung müssen Fahrräder und deren Anhänger beim Abstellen mit einem massiven Falt-, Ketten- oder Bügelschloss eines namhaften Herstellers an einen festen Gegenstand angeschlossen werden – erfahren Sie hier, welche Schlösser anerkannt sind und wann eine Sicherung entfallen kann.
Fahrräder und deren Anhänger müssen Sie jeweils durch ein massives Falt-, Ketten- oder Bügelschloss eines namhaften Herstellers (z. B. Abus, Axa, Kryptonite, Masterlock, Trelock, Knog) an einen festen und statischen Gegenstand anschließen, wenn Sie es abstellen.
Kabel-, Rahmen- oder Speichenschlösser werden nicht als geeignete Diebstahlsicherung anerkannt.
Eine Verwendung der vorgenannten Schlösser und die Art der Sicherung ist nicht erforderlich, wenn:
- sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum (z. B. Kellerraum, Garage oder Schuppen) befinden,
- sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlossenen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers befinden,
- das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestigt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrrad oder den Anhänger draußen abstellen, sollten Sie es mit einem stabilen Schloss eines bekannten Herstellers an einem festen Gegenstand anschließen. Einfache Kabel-, Rahmen- oder Speichenschlösser gelten hier nicht als ausreichend. In sicheren, abgeschlossenen Räumen, im Innenraum eines Fahrzeugs oder auf einem abschließbaren Fahrradträger ist diese Art der Sicherung dagegen nicht nötig.
Häufige Fragen
Welche Schlösser werden als Diebstahlsicherung anerkannt?
Anerkannt werden massive Falt-, Ketten- oder Bügelschlösser eines namhaften Herstellers, zum Beispiel Abus, Axa, Kryptonite, Masterlock, Trelock oder Knog.
Welche Schlösser sind nicht geeignet?
Kabel-, Rahmen- oder Speichenschlösser werden nicht als geeignete Diebstahlsicherung anerkannt.
Woran muss das Fahrrad angeschlossen werden?
Das Fahrrad und dessen Anhänger müssen jeweils an einen festen und statischen Gegenstand angeschlossen werden, wenn Sie es abstellen.
Wann ist kein Schloss erforderlich?
Eine Sicherung mit den genannten Schlössern ist nicht erforderlich, wenn sich das Fahrrad und der Anhänger in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum (z. B. Kellerraum, Garage oder Schuppen) oder im verschlossenen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers befinden. Auch wenn das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestigt ist, ist keine zusätzliche Sicherung nötig.