In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung müssen Änderungen der im Versicherungsschein aufgeführten Merkmale zur Prämienberechnung unverzüglich angezeigt werden. Erfahren Sie, welche Folgen unzutreffende Angaben haben, wann eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresprämie droht und welche Rolle der nächtliche Abstellplatz spielt.
Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Prämienberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Prämienberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht.
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, ist zusätzlich zur Prämienerhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von einer Jahresprämie zu zahlen.
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, die Prämie rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
- wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben
- und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Prämienberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Individuelle Merkmale zur Prämienberechnung
Regelmäßiger nächtlicher Abstellplatz:
- Einzel/ Doppelgarage
- GitterBox / Käfig / abgeschlossener Einzelkeller
- Wohnung
- Tief/ Sammelgarage
- Innenhof
- Umfriedetes Grundstück
- Carport
- Straße
- unbekannt / andere
20. Prämienanpassung
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das für die Berechnung Ihres Beitrags wichtig ist, sollten Sie das dem Versicherer sofort mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wo das Fahrrad nachts regelmäßig abgestellt wird. Der Versicherer darf nachprüfen, ob die Angaben stimmen, und Nachweise verlangen. Stimmen die Angaben nicht oder wurden Änderungen nicht gemeldet, kann der Beitrag rückwirkend angepasst werden – bei Vorsatz kommt zusätzlich eine Vertragsstrafe hinzu.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Änderung der Merkmale zur Prämienberechnung melden?
Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Prämienberechnung müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Was passiert bei unzutreffenden Angaben ohne Vorsatz?
Wurde deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht.
Welche Folge hat vorsätzlich falsche oder nicht angezeigte Angaben?
Wurde deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet, ist zusätzlich zur Prämienerhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von einer Jahresprämie zu zahlen.
Was gilt, wenn ich angeforderte Nachweise nicht vorlege?
Kommen Sie der Aufforderung schuldhaft nicht nach, darf die Prämie rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet werden – vorausgesetzt, Sie wurden in Textform hingewiesen und haben die Nachweise auch innerhalb einer Antwortfrist von mindestens 4 Wochen nicht nachgereicht.
Welche nächtlichen Abstellplätze zählen als Merkmal zur Prämienberechnung?
Möglich sind unter anderem Einzel-/Doppelgarage, GitterBox/Käfig/abgeschlossener Einzelkeller, Wohnung, Tief-/Sammelgarage, Innenhof, umfriedetes Grundstück, Carport, Straße sowie unbekannt/andere.